1 Ergebnis.

Die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde
Die Zivilprozessordnung (ZPO) verankert die freie richterliche Beweiswürdigung, lässt aber Ausnahmen von diesem Grundsatz zu. Diese Arbeit untersucht eine dieser Ausnahmen: die Beweiskraft der öffentlichen Urkunden gemäß § 292 ZPO. Demnach begründen öffentliche Urkunden vollen Beweis dessen, was darin von der Behörde amtlich verfügt oder erklärt, sowie von der Behörde oder der Urkundsperson bezeugt wird.Zunehmend wird der volle Beweis, den ...

60,50 CHF